Beim erhöhten Schonbetrag (für Personen ab 60 Jahren, voll Erwerbsgeminderte sowie Empfänger von Leistungen der Kapitel 5–9 SGB XII, vgl. 7 der VO zu § 82 vom Arbeitseinkommen abzusetzen. Nach Ermittlung des tatsächlichen Einkommens hat der Hilfesuchende ggf. Gemäß § 82V 1 SGB XII-neu müssen für die Annahme eines Einkommens aus zusätzlicher Altersvorsoge folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. 4 SGB XII)3.5.1 Notwendig sind solche Ausgaben, ohne die die Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt werden kann (insbesondere z.B. Grundsätzlich sind die laufenden Einkünfte mit Ausnahme der Sonderregelungen der §§ 4 – 8 der VO zu § 82 und der Rz. aus Erwerbstätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Unterhalt. Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern bzw. 2.3.2.3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Nicht zu den Roheinnahmen gehören Beträge, die nach dem tatsächlichen Verbrauch gefordert werden (z. 3). 1 S. 1 SGB XII sind unter dem Einkommen im existenzsicherungsrechtlichen Sinne alle „ Einnahmen in Geld oder Geldeswert “ zu verstehen. Solche Forderungen sind als Vermögen nach § 90 zu behandeln. B. Stromkosten, Verpflegungskosten – nach § 7 Abs.2 der VO zu § 82). Verlässlich. 3.7.2 Bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen sind von dem Entgelt ein Achtel des Eckregelsatzes zuzüglich 25 vom Hundert des Entgelts abzusetzen, das diesen Betrag übersteigt. 4. (1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, und der Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. 2.4.1.3 Unterhaltsleistungen von Verwandten. Begriff der „notwendigen Ausgaben zur Erzielung des Einkommens“ bei … Bei Zugängen in die Sozialhilfe ist in Höhe des für diesen Monat zu erwartenden Einkommens grundsätzlich keine Sozialhilfe zu zahlen. 1.5 "Kleine Vorteile", wie z. Vom Einkommen nach § 11 Abs. 2 Nr. Die Absetzung der Beiträge einer Hausratversicherung ist begrenzt auf die Dauer des Wohnens in der jeweils vorhandenen Wohnung. 2.6.3 Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. 2.1.2 Für nahe Angehörige des Betriebsinhabers ist eine Vergütung insoweit nicht anzusetzen, als der Betrieb diese Ausgaben nachweislich nicht tragen kann oder aus anderen anzuerkennenden Gründen nicht leistet, z. 3.5.2 Kinderbetreuung bei Erwerbstätigkeit. 4 abgedeckt sind, zu vermeiden. 3 SGB XII i. V. m. § 12 der VO zu § 82)3.2.1 Versicherungsbeiträge sind vom Einkommen abzusetzen, wenn sie, auf Grund gesetzlicher Vorschriften geleistet werden oder. Finden Sie hier Ihren neuen Job! Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (nach  § 7 der VO zu § 82) gehören insbesondere solche aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (z. Nicht zu den Pflichtbeiträgen der Sozialversicherung gehören die Krankenversicherungsbeiträge von freiwillig in der GKV Versicherten sowie die Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung; diese fallen ggf. 1 Ziff. B. Fahrstuhl). Die Absetzung der Beiträge einer Hausratversicherung ist begrenzt auf die Dauer des Wohnens in der … Die Anrechnungsfreiheit gemäß § 82 IV SGB XII gilt übrigens nur bei Einkommen aus zusätzlicher Altersversorgung. (1) 1Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, und der Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Soweit in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf das "Einkommen nach § 82 SGB XII" Bezug genommen wird, handelt es sich immer um das anrechnungsfähige Einkommen. 2.5.3 Überbrückungsgeld, Hausgeld und Eigengeld Haftentlassener. Stand 21.04.2010 bis 22.09.2010. geändert am 20.05.2009: Überarbeitung des Absatzes Ziffer 3.2.1.1.3; Streichung des Absatzes Ziffer 3.3.2; Umbenennung des Absatzes Ziffer 3.3.3: jetzt Ziffer 3.3.2.geändert am 21.04.2010: Überarbeitung der Absätze Ziffer 3.1.2, 3.2.1, 3.2.1.1.1, 3.2.1.2.1, 3.3.1. auch Kindergeld und Wohngeld) abzusetzen sind, kann eine Versicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche als Richtwert für die Prüfung der Angemessenheit des Vertrages gelten. Konkretisierung zu § 84 SGB XII). Einkommen in der Sozialhilfe ist nicht mit dem steuerrechtlichen Einkommen identisch (§ 82 SGB XII). 5 zu gewähren. 3.2.1.1.2 genannten Versicherungen können nur insoweit als angemessen angesehen werden, als sie nach den fachlichen Vorgaben zu 33 SGB XII und den dazu ergangenen Regelungen zu berücksichtigen wären. 3.1.2 Die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung umfassen gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsbeiträge, soweit sie vom Leistungsempfänger selbst zu tragen sind (§ 82 Abs. 3 und 6 SGB XII zusammen die in § 82 Abs. Bei der Berechnung ist zunächst von den Bruttoeinnahmen auszugehen. 1 alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch (siehe auch Anmerkung zu VI., Ziffer 1), der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen … 2.1 Laufende Einnahmen Laufende Einnahmen sind solche, die auf demselben Rechtsgrund beruhen und regelmäßig erbracht werden (z.B. Gesucht werden Studierende mit ersten Erfahrungen im Journalismus. auch Kindergeld und Wohngeld) abzusetzen sind, kann eine Versicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche als Richtwert für die Prüfung der Angemessenheit des Vertrages gelten. 2 SGB XII i. V. m. § 12 der VO zu § 82). Die Zahlungen müssen lebenslang sein. 3.2.1.1.3 Haftpflicht-, Hausrat, Einbruch-Diebstahl, Feuer-, Wasserschaden-, Glasbruch- und ähnliche Versicherungen, soweit die Beiträge nicht bereits bei der Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt worden sind. Eine Liste der möglichen Einkommensarten ist als … 3.2.2 Grundsätzlich ist die Absetzung vom Einkommen dann vorzunehmen, wenn die Beitragszahlung anfällt. Tagespflegegeld gesamt: 312,-€ (Stufe 2, für 1 Kind mit 31-40 Stunden pro Woche). Welche Ausgaben können vom Einkommen … Zu den Pflichtbeiträgen gehören auch die krankenkassenindividuellen Zusatzbeiträge im Sinne des § 242 SGB V, Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung von freiwillig GKV-Versicherten sowie Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner für die Zeit zwischen Antragstellung und Entscheidung über den Rentenantrag, soweit sie nicht vom Träger der Sozialhilfe  gemäß § 32 SGB XII übernommen werden. Für selbst genutzte Teile des Wohneigentums ist die Aufteilung der Ausgaben nach dem Verhältnis der Wohnflächen vorzunehmen (nach § 7 Abs. B. Entgelte für den Hausverwalter, Beiträge zum Grundeigentümerverein), Flur- und Außenbeleuchtung, Schornsteinreinigung und Schneeräumung, Kosten des Betriebes einer zentralen Heizungs- und Warmwasser-Versorgungsanlage, Wartungs- und Betriebskosten maschineller Anlagen (z. 1 SGB XII – Einkommen Stand 01.2018 5 1. 3.4 der Konkretisierung § 84 SGB XII). d. h. nicht mit dem in § 7 Abs. die in § 82 Abs. Tilgungsbeträge gehören im allgemeinen nicht zu den notwendigen Ausgaben i. S. von § 7 Abs.2 der VO zu § 82. (4) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28. Hiervon kann abgewichen werden, wenn die Eltern den Unterhaltsbeitrag tatsächlich nicht leisten und auch entsprechende Vorausleistungen (z.B. 2 Nr. 2.4.1.2 "sonstige Einkünfte" nach § 22 des Einkommensteuergesetzes (z. 2.1.3.3, Pauschbetrag für Arbeitsmittel). 4.3 Einkommen wird durch Zeitablauf zu Vermögen. als einzusetzendes Vermögen zu behandeln. Vermieter zu entrichtenden Gesamtentgelte (i. S. von § 7 Abs.4 der VO zu § 82). (5) Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des Absatzes 4 ist jedes monatlich bis zum Lebensende ausgezahlte Einkommen, auf das der Leistungsberechtigte vor Erreichen der Regelaltersgrenze auf freiwilliger Grundlage Ansprüche erworben hat und das dazu bestimmt und geeignet ist, die Einkommenssituation des Leistungsberechtigten gegenüber möglichen Ansprüchen aus Zeiten einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach den §§ 1 bis 4 des Sechsten Buches, nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, aus beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen und aus Ansprüchen aus Zeiten einer Versicherungspflicht in einer Versicherungs- und Versorgungseinrichtung, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet ist, zu verbessern. 1.4 Sachbezüge Abweichend von Satz 1 ist bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches von dem Entgelt ein Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 50 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Entgelts abzusetzen. Hierzu rechnen auch Vergütungen, die in den Hamburger Werkstätten für behinderte Menschen im Produktionsbereich gezahlt werden. Allgemeines Bei der Berechnung der Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die nach § 82 Abs. 2.4.2 Die anderen Einkünfte sind nicht mit dem steuerlichen Ertragswert, sondern mit ihrem tatsächlichen Wert anzusetzen. 4.2.2 Von den Sonderzuwendungen im öffentlichen Dienst und den Weihnachtsgratifikationen außerhalb des öffentlichen Dienstes (dazu gehören auch Beträge bis zu einem Monatsgehalt, die in den Monaten November oder Dezember zusätzlich gezahlt werden) ist ein Betrag in Höhe von 25 Prozent von dieser Sonderzuwendung/Weihnachtsgratifikation anrechnungsfrei zu lassen. 3 Abs. einem nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten Basisrentenvertrag. 2.1.3.4 Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung sind nur im Rahmen von § 3 Abs. 2.5.2 Unfallrente und Verletztengeld nach SGB VII. Sachbezüge, Wertpapiere) ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und Rechtsnatur sowie darauf, ob sie der Steuerpflicht unterliegen. 5.2.3, zur häuslichen Ersparnis in teilstationären und stationären Einrichtungen). § 3 Abs. § 82 SGB XII – Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, und der Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper … Hieraus erhält er ein Hausgeld (§ 47 StVollzG) zur freien Verfügung. Diese Konkretisierung tritt am 1.1.2005 in Kraft. 4.2.2.2 Die Rz 4.2.1.und 4.2.2  sind ist nicht anzuwenden, soweit im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist (vgl. 2.1.3.2 Dient die Einkommensermittlung der Prüfung, ob ein Unterhaltsbeitrag nach § 94 SGB XII festzusetzen ist, ist in der Regel davon auszugehen, dass dem Unterhaltspflichtigen die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zuzumuten ist. Dies gilt auch für das AsylbLG! Der Behörden-Chat­bot Frag-den-Michel beant­wortet Fragen zu Dienstleistungen der Verwaltung! 2.6.13 Stiftungsleistungen nach dem Gesetz über die humanitäre Hilfe durch Blutprodukte für HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz). Als Jahres-Roheinnahmen sind die der Ermittlung der Mieteinkünfte zugrunde gelegten Mieteinnahmen anzusetzen. § 82 SGB XII Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Bundesrecht. (7) Einmalige Einnahmen, bei denen für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der Einnahme erbracht worden sind, werden im Folgemonat berücksichtigt. 1 SGB XII sagt: anrechenbares Einkommensind alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistung, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und ohne Rücksicht darauf, ob sie der Besteuerung unterliegen. Konkretisierungen zu §§ 85 – 89). Ermittlung des Einkommens gemäß § 82 SGB XII / VO zu § 82 SGB XII Zum Einkommen gehören grundsätzlich alle Einnahmen des betreuten Kindes und der im gleichen Haushalt lebenden Eltern(teile) in Geld und Geldeswert. Ggf. § 82 Abs. Dies betrifft insbesondere Alleinerziehende, kann jedoch im Einzelfall auch gelten, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Entsteht in der Zeit bis zum Zufluss des Einkommens dadurch ein sozialhilferechtlicher Bedarf,  weil der Hilfeberechtigte mittellos ist oder zu Beginn des Zeitraums notwendige Bedarfe (z.B. Zuflusstheorie - Urteil des BVerwG vom 22.04.2004, Az. In begründeten Einzelfällen ist der Anrechnungszeitraum nach Satz 2 angemessen zu verkürzen. 3 der VO zu § 82). Nach der Zuflusstheorie gehören nicht verbrauchte Einkünfte nach Ablauf des Bedarfsmonats nicht mehr zum Einkommen, sondern sind unter den Voraussetzungen nach Nr. 3.2.1.1 Beiträge sind dem Grunde nach angemessen für3.2.1.1.1 eine Kranken- und Pflegeversicherung nach Maßgabe der Arbeitshilfe zu § 32 SGB XII. 1 SGB XII. Welchen Verbindlichkeiten … 3.3 Besonderheiten bei laufenden Leistungen nach Kapitel 3 und Kapitel 4 SGB XII3.3.1 Sofern die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen nach § 32 SGB XII geprüft wird, sind die Beiträge für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung bei  der Ermittlung der Hilfebedürftigkeit nicht vom Einkommen abzusetzen, weil es auf den Bedarf zur Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen ankommt und daher diese Belastung nicht bereits vorweg durch Absetzung vom Einkommen berücksichtigt werden kann. Rz. Dabei ist der Freibetrag aus ehrenamtlicher Tätigkeit in vollem … 7 G v. 9.10.2020 I 2075, § 5 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege, § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, § 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung, § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen, § 15 Vorbeugende und nachgehende Leistungen, § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch, § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer, Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen, § 27c Sonderregelung für den Lebensunterhalt, § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen, § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze, § 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 32a Zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft, § 37a Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften, § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage, Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, § 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung, § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum, § 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern, § 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung, § 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung, § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, § 62 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, § 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, § 64i Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5, § 66a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, § 77 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung, § 77a Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung, § 78 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung, § 79a Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen, § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen, Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel, § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze, § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze, § 89 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf, § 92 Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die häusliche Ersparnis, § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen, § 101 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel, § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten, § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen, Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe, § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung, § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie, § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts, § 114 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften, § 115 Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter, § 119 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes, Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, § 121 Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, § 124 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel, § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen, § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128h Datenübermittlung, Veröffentlichung, § 130 Übergangsregelung für ambulant Betreute, § 131 Übergangsregelung für die Statistik über Einnahmen und Ausgaben nach dem Vierten Kapitel, § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland, § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. 1 bis 3 sowie § 94genannten Personen zufließen und über die sie verfügen können. 3.3.2 Beiträge zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (vgl. Es können jedoch höchstens 50 vom Hundert des Eckregelsatzes abgesetzt werden; darüber hinausgehendes Einkommen ist voll einzusetzen. die Aufwendungen (evtl. Alle Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn, z.B. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz bzw. Wesentliche Änderungen . Soweit in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf das "Einkommen nach § 82 SGB XII" Bezug genommen wird, handelt es sich immer um das anrechnungsfähige Einkommen. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie erfolgt keine Anrechung, soweit bei diesen Einkünften eine Höhe von 25,- € pro Jahr nicht erreicht werden. Zu den sonstigen Aufwendungen zur Bewirtschaftung im Sinne von § 7 Abs.2 Nr. Bei Hilfen nach Kapitel 5 – 9 des Gesetzes kann auch eine Aufteilung auf den Monat des Zuflusses und die folgenden 11 Monate erfolgen, wenn dies den Verhältnissen besser gerecht wird.4.2.2.1 Von den regelmäßig wiederkehrenden Sonderzahlungen, die von den Werkstätten für behinderte Menschen an die dort Beschäftigten im Zeitraum 15.11. bis 15.12. des jeweiligen Jahres gezahlt werden, werden 50 Prozent als Einkommen berücksichtigt. Einkommen im Sinne dieser Arbeitsanweisung sind die nach § 82 SGB XII in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 82 des SGB XII ermittelten . Unter Einkommensbereinigung im SGB II versteht man die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens eines Arbeitslosengeld II-Empfängers.Vom Einkommen nach Abs. 2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit sowie aus Kapitalvermögen (§§ 4-6 der VO zu § 82)2.2.1 Bei der Ermittlung von Einkünften nach den §§ 4 und 6 der VO zu § 82 ist grundsätzlich von den im Berechnungsjahr bereits erzielten Einnahmen und den geleisteten notwendigen Ausgaben auszugehen. Sonstige dauernde Lasten (z. 2.6.4 zweckbestimmte Leistungen und Schmerzensgelder, soweit sie nach § 83 unberücksichtigt bleiben (vgl. 3.5 Absetzung notwendiger Ausgaben (§ 82 Abs. Konkretisierung zu § 29 SGB XII). ist das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen (§ 82 Abs. Folgende Einnahmen zählen u.a. Abweichend davon sind bei stationären Leistungen nach Kap. Auf die Möglichkeit, bei der Gewährung von Leistungen nach Kapitel 5 – 9 sowie bei der Heranziehung Unterhaltspflichtiger Tilgungsbeträge als besondere Belastungen anzuerkennen wird hingewiesen (vgl. 6 Nr. teilweise) zu erstatten. Unter Einkommensbereinigung im SGB II versteht man die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens eines Arbeitslosengeld II-Empfängers. SGB XII . Als Einkommen bezeichnet werden nach § 82 Abs. Während des Haftaufenthaltes erhält der Gefangene für seine Arbeit ein Arbeitsentgelt nach § 43 Strafvollzugsgesetz (StVollzG). 4.3.). Dabei trifft das bereinigte Nettoeinkommen bereits unmittelbar verschiedene Entscheidungen: 1. SGB IX, Sozialhilfe, Verordnung zu § 82 SGB XII (Einkommen), Verordnung zu § 90 Abs.2 Nr.9 SGB XII (Geschützes Barvermögen), Anlage zu § 28 SGB XII (Regelsätze 2020 und 2021) Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe – gedruckte Broschüre Durch Vergleich mit den Ergebnissen vorhergehender Jahre ist zu klären, ob eine Änderung des bisherigen Ergebnisses (z. 2.2.4 Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen zum Einkommen. Dies gilt insbesondere für Personen in Einrichtungen nach Kapitel 6 und  7, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten (vgl. Januar 2017, § 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes, § 139 Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020, § 140 Übergangsregelung zur Verhinderung einer Zahlungslücke, § 141 Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, § 142 Übergangsregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, Anlage (zu § 34)Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro. Sofern die Leistungen für den Zuflussmonat bereits festgesetzt sind, sind die Einkünfte  in den folgenden drei Monaten zu berücksichtigen. 3.4 Absetzung von Beiträgen für staatlich geförderte Altersvorsorge (§ 82 Abs. 2 Satz 2 der VO zu § 82 für Familienangehörige des Betriebsinhabers anzusetzende Vergütung ist nach den einschlägigen tarifrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Erwerbstätig war in 2009 nur einer der Ehepartner; der einkommenslose Ehepartner ist ohne eigene Beitragspflicht mittelbar über den anderen Ehepartner förderberechtigt. Gepfändetes Einkommen ist von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen, solange es nicht als bereites Mittel zur Bedarfsdeckung zur Verfügung steht (zum SGB II: BSG, Urteil v. 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R, und v. 10.5.2011, B 4 KG 1/10 R (hier noch mit umgekehrtem Regel- Ausnahme-Verhältnis); vgl. 1 SGB XII i.V.m. Nicht verbrauchte Einkünfte wachsen nach Ablauf des Anrechungszeitraums dem Vermögen zu und unterliegen den für den Einsatz des Vermögens geltenden Bestimmungen (vgl. Es kommt nicht darauf an, ob das Grundstück mit der Schuld belastet ist. einer betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes, einem nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten Altersvorsorgevertrag und. 2 Nr. B. Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Ruhegehaltsansprüche) vorhanden ist. Kapitel) (Gz. SGB IX, Sozialhilfe, Verordnung zu § 82 SGB XII (Einkommen), Verordnung zu § 90 Abs.2 Nr.9 SGB XII (Geschützes Barvermögen), Anlage zu § 28 SGB XII (Regelsätze 2020 und 2021) Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe – gedruckte Broschüre